Eberhard Woyack
Steuerberater
Waisenhausgasse 10
50676 Köln
Telefon 0221 / 222 11 797
Telefax 0221 / 222 11 799
info@steuerberater-woyack.de
unsere mandantschaft
Unternehmen aller Rechtsformen, Ärzte, Künstler, Architekten, Ingenieure und andere Freiberufler, Handwerker, Händler
und andere Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Vermieter und Bezieher
von Kapitaleinkünften
Kompetente, persönliche und zeitnahe, zuverlässige Bearbeitung ist für uns selbstverständlich.
Steuerberatung
Das deutsche Steuerrecht wird durch seine Komplexität und sich ständig verändernde Vorschriften charakterisiert. Wir möchten gemeinsam mit unseren Mandanten unter der Berücksichtigung des aktuellen Rechtsstands rechtzeitig die richtige Sachverhaltsgestaltung auszuwählen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.
Unsere Beratung geht von Ihren individuellen Bedürfnissen aus und steht Ihnen jederzeit sowohl bei steuerlichen Fragen als auch der Umsetzung neuer Rechtsnormen zur Verfügung.
- Einkommensteuererklärung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Prüfung der Steuerbescheide
- Fristverlängerungsanträge
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Beratung zu Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
- Beratung privater Steuerangelegenheiten
- Beratung für Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine
- Unterstützung bei der Gestaltung von Verträgen unter der Berücksichtigung steuerlicher Erfordernisse
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
- Vertretung bei Finanzgerichtsverfahren
- Künstlersozialversicherung / Künstlersozialkasse
Erstell. v. Jahresabschlüssen
Grundlage der Besteuerung bei Gewerbetreibenden wie auch bei Freiberuflern ist der erzielte Gewinn ihres Unternehmens. Um diesen zu ermitteln, ist ein Jahresabschluss zu erstellen. Das deutsche Steuerrecht sieht zwei unterschiedliche Arten von Jahresabschlüssen vor: zum einem die Bilanz, die das Betriebsvermögen am Anfang einer Periode mit dem Betriebsver-mögen am Ende dieser Periode vergleicht (§ 4 Abs. 1 EStG), zum anderen die Einnahmen- Überschussrechnung, bei der durch eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres der Gewinn ermittelt wird (§ 4 Abs. 3 EStG). Der Jahresabschluss zeigt also den Erfolg eines Unternehmens sowie seine finanzielle Situation. Die durch den Jahresabschluss gewonnenen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bilden die Basis für Planungen und künftige Entscheidungen sowohl für Ihr Unternehmen, als auch für die Anteilseigner, Kreditinstitute und andere externe Adressaten.
- Erstellung von Steuer- und Handelsbilanzen
- Erstellung von Einnahmen- Überschussrechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Anhängen und Lageberichten zum Jahresabschluss
- Erarbeitung von Bilanzkennzahlen
- Entwicklung von Strategien zu Ergebnisoptimierung
Finanzbuchhaltung
Unter dem Begriff Finanzbuchhaltung verbirgt sich mehr als nur das Sammeln von Belegen, deren Kontierung und Erfassung im System. Mit Hilfe modernster Daten-verarbeitungssysteme ermitteln wir in der Finanzbuchhaltung den jährlichen Erfolg Ihrer Unternehmung. Wir stellen die Bilanz auf, die uns Informationen über die Vermögens- und Schuldenlage liefert. Die gemeinsame Analyse der errechneten Zahlen ermöglicht es Ihnen die richtigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen. Die Buchhaltung ist die unverzichtbare Grundlage für die Meldungen an das Finanzamt.
- Zeitnahe Abbildung aller Geschäftsvorgänge
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung
- Anfertigung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Anlagenbuchführung
- Vergleichsverhandlungen mit dem Finanzamt und anderen Behörden
Lohnbuchhaltung
Da das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sich in ständiger Bewegung befindet, übernehmen wir gerne die Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie Ihre kostbare Zeit für das Kerngeschäft Ihrer Unternehmung verwenden können. Wir kümmern uns nicht nur um die regelmäßige Pflege von Personalstammdaten, sondern entlasten Sie auch von der Erfassung, Abrechnung und Buchung der gesamt gezahlten Arbeitsentgelte. Außerdem bitten wir eine umfassende Betreuung bei Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungs-prüfungen.
- Abgabe elektronischer Meldungen an die Krankenkassen
- Abgabe elektronischer Meldungen an die Finanzämter
- Abgabe von Meldungen an die Berufsgenossenschaften
- Erstellung von Anträgen an die Krankenkassen auf Erstattung der Lohnfortzahlung
- Durchführung von An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern
- Erstellung elektronischer Steuerbescheinigungen
- Erstellung notwendiger Bescheinigungen für die Arbeitnehmer
- Erstellung von Zahlungsträgern
Gründerberatung
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Unternehmensberatung
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wirtschaftliche Beratung
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